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Allgemeine Beförderungsbestimmungen

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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

helvetic-heli ist kein Luftfahrtunternehmen, sondern eine Vereinigung von Berufspiloten mit dem Ziel, Helikopterflüge zu fairen und überschaubaren Preisen durchzuführen.

Die eingesetzten Helikopter werden von Schweizer Luftfahrtunternehmen eingemietet und unterliegen den strengen gesetzlichen Wartungsrichtlinien. Alle Flüge werden in Kooperation mit den Luftfahrtunternehmen Helipartner, Airport Helicopter, Helisitterdorf, Bonsai HelikopterAG oder CentralHelicopter Services AG koordiniert und unter deren Flight Operation Manual durchgeführt.

Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für die Beförderung von Fluggästen/Auftraggebern durch Piloten, die Mitglied von helvetic-heli sind.

Auftrag / Abschluss eines Vertrages

Mit der Beauftragung eines Helikopterfluges, der schriftlich, elektronisch, mündlich oder telefonisch vorgenommen werden kann, wird helvetic-heli als ausführender Partner des Fluges verbindlich bestätigt. Für den Abschluss eines Vertrages wird die Handlungsfähigkeit (gem. Art. 12ff ZGB) des Auftraggebers vorausgesetzt.

Mit Zustellung der Buchungsbestätigung und/oder/ der Rechnung durch helvetic-heli wird der Vertrag für beide Parteien verbindlich.

Zahlungsbedingungen

Grundsätzlich erfolgt die Zahlung per Überweisung. Ob und in welcher Höhe eine Anzahlung erforderlich ist, wird auf der Rechnung gesondert angegeben. Der Rechnungsbetrag wird nach Erhalt der Rechnung sofort fällig und ist innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum zu entrichten.

Für Mahnungen werden jeweils CHF 35.00 als Pauschalbetrag vereinbart, der zusätzlich zum Rechnungsbetrag zu entrichten ist.

Rücktritt

Der Auftraggeber ist berechtigt, vor Flugbeginn vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen und muss spätestens 3 Tage vor dem Flugtermin bei helvetic-heli eintreffen. Trifft die Rücktrittserklärung weniger als 3 Tage vor dem Flugtermin bei helvetic-heli ein, betragen die Rücktrittskosten 20 % des Flugpreises.

Durchführung

Die Durchführung eines Fluges liegt im Ermessen des jeweiligen Piloten. Er entscheidet sowohl aufgrund äusserer Umstände (z.B. meteorologischer Verhältnisse) als auch aufgrund seiner Erfahrung, ob der geplante Flug innerhalb der zulässigen Grenzen durchführbar ist.

Der Pilot behält sich das Recht vor, einen Fluggast nicht zu befördern, wenn dieser aufgrund seines Verhaltens (z.B. durch übermässigen Alkoholkonsum) Anlass gibt, an der sicheren Durchführung eines Fluges zu zweifeln.

Die Piloten führen die Flüge in alleiniger Verantwortung durch.

Nichtdurchführung / Vorzeitige Beendigung des Fluges

Erscheint ein Fluggast aus entschuldbaren Gründen nicht, kann – nach Rücksprache mit dem Piloten – der Flug zu einem späteren Zeitpunkt stattfinden. Allfällige Kosten im Zusammenhang mit der Flugvorbereitung (z.B. Reservationskosten, Zollgebühren etc.) werden dem Fluggast in jedem Fall belastet.

Erscheint ein Fluggast aus eigenem Verschulden nicht, besteht die Möglichkeit – nach Rücksprache mit dem Piloten –, den Flug zu einem späteren Zeitpunkt durchzuführen. Der Wert des Gutscheines bleibt grundsätzlich bestehen. Es wird aber eine Bearbeitungsgebühr von CHF 35.00 erhoben. Allfällige Kosten im Zusammenhang mit der Flugvorbereitung (z.B. Reservationskosten, Zollgebühren etc.) werden dem Fluggast/Auftraggeber in jedem Fall belastet.

Liegen Gründe vor, die den Piloten dazu veranlassen, nicht zu starten, wird der Flug zu einem späteren Zeitpunkt stattfinden; dies unter Anrechnung des gesamten bereits bezahlten Betrages. helvetic-heli lehnt es ab, für Kosten aufzukommen, die dem Fluggast/Auftraggeber als Folge daraus entstehen (z.B. verpasster Termin).

Findet ein Flug durch Verschulden des Piloten (z.B. unentschuldigte Abwesenheit) nicht statt, kann er zu einem späteren Zeitpunkt durchgeführt werden; dies unter Anrechnung des gesamten bereits bezahlten Betrages. Der Fluggast/Auftraggeber hat aber auch die Möglichkeit, den Gutschein zurückzugeben und den bereits bezahlten Betrag zurückzuverlangen. Bearbeitungsgebühren werden in diesem Fall keine erhoben.

Der Pilot kann jeden Flug vorzeitig beenden, wenn er eine Beeinträchtigung der Sicherheit für Fluggäste oder Flugzeug befürchtet. Wird ein Flug aufgrund eines Pilotenentscheides vorzeitig beendet, wird für eine allfällige Differenz zwischen dem vereinbarten Preis und der erbrachten Leistung ein neuer Gutschein ausgestellt, oder es wird dem Fluggast/Auftraggeber auf dessen Wunsch hin der Differenzbetrag ausbezahlt, sofern der vereinbarte Betrag bereits bezahlt wurde. Davon ausgenommen sind Umstände, die durch ungebührliches Verhalten eines Fluggastes verschuldet wurden und zur vorzeitigen Beendigung eines Fluges geführt haben. Ein neuer Gutschein wird in diesem Fall nicht ausgestellt.

Der Gutschein kann innerhalb seiner Gültigkeitsdauer durch den Inhaber ohne Angaben von Gründen zurückgegeben werden. Der Wert des Gutscheines wird nach Abzug einer Bearbeitungsgebühr von CHF 35.00 an den Gutscheininhaber überwiesen.

Rund- und Taxiflüge ins Ausland

Der Fluggast ist selbst verantwortlich für die Einhaltung der Einreise-, Gesundheits- und Devisenvorschriften zu befolgen. Er muss insbesondere gültige Reisedokumente besitzen und diese bei sich tragen.

Der Fluggast verpflichtet sich, die jeweiligen Zollbestimmungen einzuhalten und ordnungsgemäss zu befolgen. helvetic-heli lehnt im Falle unerlaubt mitgeführter Waren im Gepäck des Fluggastes jegliche Verantwortung ab.

Kann ein Rückflug aufgrund eines Pilotenentscheides (z.B. wegen ungünstiger meteorologischer Verhältnisse, Streik der Flugverkehrsleitdienste, technischer Probleme) nicht stattfinden, lehnt es helvetic-heli ab, für Kosten aufzukommen, die dem Fluggast als Folge daraus entstehen (Hotel, Erwerbsausfall etc.).

Verhaltensregeln

I.Alkoholgenussvor dem Flug ist zu vermeiden. helvetic-heli behält sich das Recht vor, bei Verdacht auf übermässigen Alkoholgenuss den Fluggast vom Helikopterflug auszuschliessen.

II.Es gilt ein striktes Rauchverbotim und um den Helikopter.

III.Körperliche Einschränkungen sowie gesundheitliche Problemesind vorgängig vom Hausarzt abzuklären und spätestens vor Flugantritt dem Piloten bekannt zu geben.

IV.Allen Anweisungen des Piloten müssen in beiderseitigem Interesse Folge geleistet werden.

V.Das Überbordwerfen von Gegenständen ist nicht erlaubt!

VI.Bedien- und Steuerelementedürfen nicht berührt berührt werden.

VII.Vorsicht mit Videokameras/Fotoapparaten! Bei Verlust oder Beschädigung besteht keine Haftung.

VIII.Das Verlassen des Helikopters nach der Landung erfolgt erst auf ausdrücklicher Anweisung des Piloten!

IX.Das Ein- und Aussteigen bei laufendem Motor verlangt grösste Vorsicht: Bewegungen dürfen nur im vorderen Teil des Fluggerätes erfolgen; Rotor- und Heckrotorbereich müssen unter allen Umständen vermieden werden. Arme stets unten halten, nicht springen. Für Fehlverhalten haftet der Fluggast selbst. Eltern haften für Ihre Kinder.

Versicherung / Haftung

Die Versicherung ist grundsätzlich Sache des Fluggastes.

Der Fluggast unterliegt bei der Beförderung aufgrund des ihm ausgestellten Flugscheins den Haftungsbestimmungen des Lufttransportreglements vom 3. Oktober 1952/ 1. Juni 1962 (für Inlandbeförderungen) und des Warschauer Abkommens vom 12. Oktober 1929/ 28. September 1955 (für internationale Beförderungen) in der zur Zeit des Fluges geltenden Fassung. Die Haftung des Luftfrachtführers und seines Personals für Tod oder Körperverletzung des Fluggastes sowie für Verlust oder Beschädigung von Reisegepäck ist nach diesen Bestimmungen in der Regel beschränkt.

Bei den Flügen handelt es sich um private Flüge gegen Entgelt, bei denen die Haftung in der Regel beschränkt ist und kein Versicherungsobligatorium zur Deckung von Personen- und Sachschäden der Passagiere besteht.

Schadensersatzansprüche des Fluggastes/Auftraggebers aufgrund von Flugabsagen am Startplatz aus wetterbedingten, technischen, Flugsicherungs- oder sonstigen Gründen sind ausgeschlossen.

Gültigkeit der Allgemeinen Geschäftbedingungen (AGB)

Sind oder werden Teile dieser Geschäftbedingungen ungültig, hat dies nicht die Unwirksamkeit der gesamten AGB zur Folge. Die aktuell geltenden AGB werden unter www.helvetic-heli.ch publiziert.

Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar. Gerichtsstand ist Zürich.

Juli 2006

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